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Kanzlei Dr. Richter

Kanzlei für Arbeitsrecht, 

Vertrags- und Zivilrecht

sowie Erbangelegenheiten

(beratend und vertretend)

 

Über uns

ÜBER UNS

Die Kanzlei existiert als solche seit dem Jahr 2011, kann aber auf eine Geschichte zurückblicken, die bereits Mitte der 90er Jahre begonnen hat. Seit Herbst 2015 befindet sich die Kanzlei am aktuellen Standort in Freiburg-Waldsee. Hier kommen anspruchsvolle Architektur, ein attraktives Umfeld und gute Erreichbarkeit zusammen. Dieses Privileg möchten wir auch unseren Mandanten zugutekommen lassen.

Kanzleigründer Dr. Thomas Richter verfügt nicht nur über langjährige praktische Erfahrungen als Anwalt, sondern konnte mehr ein Jahrzehnt lang wissenschaftliche Erfahrungen sammeln. Maxime der täglichen Anwaltstätigkeit ist deshalb die gründliche, jeden Einzelfall würdigende Bearbeitung. Die genaue Kenntnis des Sachverhalts wie des Rechts machen den Unterschied aus.

Zufrieden sind wir erst, wenn auch Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind.

Dr. Richter ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied der ARGE Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie der ARGE Arbeitsrecht im Freiburger Anwaltverein. Da das Bessere der natürliche Feind des Guten ist, ist Fortbildung für uns eine Selbstverständlichkeit.

Außerdem…

                       nous parlons français

 

 

                       

                        and we speak English.

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UNSERE LEISTUNGEN

Bei der Kanzlei Dr. Richter liegt der Schwerpunkt der Beratung und Vertretung auf zivilrechtlichem und arbeitsrechtlichem Gebiet. Für strafrechtliche oder öffentlich-rechtliche Mandate empfehlen wir, sich an entsprechend ausgerichtete Kolleginnen und Kollegen zu wenden.

 

Rechtliche Beratung

 Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf den Gebieten des Arbeits- und bürgerlichen Rechts einschließlich angrenzender Bereiche, etwa sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das Datenschutzrecht dar. Wir bieten professionelle Rechtsberatung mit verlässlichen Zeitrahmen, so dass Ihr rechtliches Problem genau die Aufmerksamkeit erhält, die es verdient.

 Sie sind Verbraucher oder Unternehmer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder etwa Vorsitzender des Betriebsrats und werden mit Fragen konfrontiert, die sich nicht einfach – oder nur scheinbar einfach – durch einige Mausklicks im Internet lösen lassen.

 Egal ob das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist oder Sie den Eindruck haben, dass irgendetwas am Arbeitsplatz nicht mehr so rund läuft, sollten Sie das Heft selbst in die Hand nehmen und sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Das sehen wir als unsere Aufgabe. Und gerade im Bereich des Arbeitsrechts können Probleme recht komplex sein, weil auch Fragen des Arbeitslosengelds, Elterngeld, Kranken- und Rentenversicherung sowie steuerliche Aspekte eine Rolle in der Abwägung der Entscheidungen spielen können.

 

Vertretung

Sofern erforderlich vertreten wir Sie selbstverständlich auch gegen den Anspruchsgegner, eine Behörde oder vor Gericht. Auch wenn wir für Sie handeln, bleiben Sie die Person, die entscheidet, wie die Angelegenheit voranschreiten soll. Auch dies gehört zu unseren Aufgaben, Sie immer so zu beraten, dass Sie sich nicht als Objekt oder Getriebener fühlen.

Rechtsanwalt Dr. Richter tritt an allen Gerichten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf. Sofern ein Rechtstreit vor dem Bundesgerichtshof auszufechten ist, empfehlen wir die Übergabe an den Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, Herrn Dr. Matthias Siegmann, mit dem wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.

Unsere Leistungen
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KOSTEN

Die Kosten unserer Inanspruchnahme richten sich in erster Linie nach dem so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Bedeutung einer Angelegenheit (Gegenstandswert) und der Art der Tätigkeit (außergerichtlich/gerichtlich) können sich verschiedene Gebühren ergeben. Es gehört zu unseren Aufgaben, Sie im Einzelfall darüber zu informieren. 

Für Verbraucher kostet eine erste Beratung niemals mehr als EUR 226,10 (einschließlich Umsatzsteuer) und dies unabhängig vom Gegenstandswert.

In manchen Fällen bietet es sich an, von der gesetzlichen Regelung des RVG abzuweichen und beispielsweise ein Stundenhonorar oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dazu bedarf es aber einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung, zu der wir natürlich ebenfalls ausführlich beraten.

Kosten

DR. THOMAS RICHTER

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Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG:

Rechtsanwalt

Dr. Thomas Richter

Möslestr. 1

79117 Freiburg i.Br.

 

Telefon: +49 761 / 120 1880

E-mail: info@dr-richter-kanzlei.de

Rechtsanwalt Dr. Richter ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Seine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung, Düsseldorf.

DR. Thomas Richter
kontakt
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UNSERE ADRESSE

Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG:

Rechtsanwalt

Dr. Thomas Richter

Möslestr. 1

79117 Freiburg i.Br.

 

Telefon: +49 761 / 120 1880

E-mail: info@dr-richter-kanzlei.de

Bei Fragen und Anmerkungen nutzen Sie bitte das Formular unten:

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DR. RICHTER

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